Donnerstag, 15. Februar 2018

QUID PRO QUO: Meine Antwort auf die letzte Patrioten-Warnung

DER PATRIOT WURDE ABGEMAHNT - SEINE ANTWORT: 

Zurückweisung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgrund gravierender Formmängel

Guten Tag Steiner, Nicola, in Eigenschaft als [Entscheidungs-Beschluss Sonderbeauftragte?] wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass aufgrund gravierender Formmängel das Angebot / die Empfehlung zurückgewiesen wird. Niemandem sollen Nachteile oder Haftungsprobleme entstehen. Es wird mitgeteilt, dass jegliches Prokura [Herr/Frau] etc. vorgelegt werden muss, da VORNAME PATRIOT selbst keines besitzt, so wie es vom [Bund] selbst bestätigt wird. Es wird vorgeschlagen, keine weiteren Maßnahmen gegen PATRIOT einzuleiten und die Angelegenheit ruhen zu lassen. Ferner sind Beleidigungen und Drohungen (z.B. Bezeichnung als Schwein in der E-Mail vom 31.05.2024) zukünftig zu unterlassen.

Es wurde per E-Mail mitgeteilt, dass Dinge, die Nicola im Vertrauen mitgeteilt wurden, nur in der Form in Bücher aufgenommen werden sollen, dass keine Rückschlüsse auf PATRIOTs Identität gezogen werden können. Es ist zwar juristisch korrekt, dass unter einem Pseudonym in einem als fiktiven Roman deklarierten Buch private, vertrauliche Dinge von PATRIOT veröffentlicht werden dürfen. Jedoch ist PATRIOTs Behauptung zulässig, dass hierfür keine Einwilligung von PATRIOT vorliegt, da für jeden, der PATRIOT kennt, mit Leichtigkeit eindeutige Rückschlüsse auf PATRIOTs Identität gezogen werden können. PATRIOT darf dies auch öffentlich kundtun. 

(FETTES NUR IN NEUESTER VERSION): Es wird letztmalig darauf hingewiesen, dass alle geforderten Nachweise zu erbringen sind. Mit Nachdruck wird nicht nur vorgeschlagen, sondern empfohlen, die Angelegenheit ruhen zu lassen bzw. ad acta zu legen.

Es wird um zeitnahe Bearbeitung und Rückantwort innerhalb einer Deliberationsfrist von drei Tagen gebeten.

Dieses Schreiben ist nach bestem Wissen, Gewissen und im guten Glauben und im Sinne einer bestmöglichen körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit verfasst worden. Gedankt sei für Unterstützung und Entgegenkommen. Hochachtungsvoll PATRIOT

MEINE ANTWORT AUF OBIGEN BRIEF, DEN ICH NUN ZUM 3. MAL ERHIELT:

Sehr geehrter Herr Patriot,

Leseproben & Bestellinformationen
es wird mitgeteilt, dass weder der Vorschlag noch die Empfehlung angenommen wird, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Denn immerhin ist mir auch ein sehr hoher finanzieller Schaden entstanden, da Sie zwar – wie Sie in Ihrer E-Mail schrieben – nicht verhindern konnten, dass ich die Bücher veröffentliche, aber sehr wohl den Erfolg der Bücher verhindert haben. Das ist nicht hinzunehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie es nicht nötig hatten, sich für den Rufmord zu entschuldigen oder irgendeinen Vorschlag zu unterbreiten, wie der mir entstandene Schaden wiedergutgemacht wird. Solange Sie keine diesbezügliche Bereitschaft erklären, werde ich weiterhin Schritte gegen Ihre Person unternehmen. Ich bin aber noch unschlüssig, ob ich Gerechtigkeit durch den langwierigen Klageweg erwirke oder anderweitig für Vergeltung sorge. Denn es ist in meinen Augen mehr als angemessen, dass ein gewissenloser, gewalttätiger Mann aus dem Verkehr gezogen wird.

Ihr Schreiben erscheint mir recht wirr, denn Sie behaupten zwar, es gäbe gravierende Formmängel, benennen diese aber nicht. Außerdem möchten Sie, dass irgendwelche geforderten Nachweise zu erbringen sind, benennen aber weder welche Nachweise Sie gerne hätten noch auf welcher Rechtsgrundlage Sie diese ungenannten Nachweise einfordern. Es ist auch juristisch von keinerlei Relevanz, ob Sie vorschlagen, die Angelegenheit ruhen zu lassen oder ob Sie dies mit Nachdruck empfehlen.

Das war seinerzeit die Einwilligung, wo der Patriot den Büchern nicht im Weg stehen wollte


Diese Äußerung
wird beanstandet
Inhaltlich beleidigen Sie (mal wieder) meine Intelligenz mit dem Verwirrspiel, dass Sie sagen dürften, dass Sie keine Einwilligung erteilt hätten, dass ich Dinge im Buch veröffentliche, die Sie mir im Vertrauen sagten. Denn das ist ja gar nicht die zu unterlassende Äußerung!!!! (SIEHE SCREENSHOT RECHTS). Ich wäre Ihnen also sehr verbunden, wenn Sie in Zukunft sämtliche Versuche unterlassen würden, mich an der Nase herumzuführen. Und nein, OHNE EINWILLIGUNG dürfen keine intimen Sachverhalte in einem Buch veröffentlicht werden. Somit gibt Ihr letzter Satz in Absatz zwei eben nicht die Rechtslage wieder. Entscheidend ist, dass ich Ihre Einwilligung HABE (!), dass ich selbst private, intime Dinge im Buch verarbeiten kann, solange Sie mir nicht explizit GESAGT haben, dass es „im Vertrauen“ erzählt wurde (es gilt der EXAKTE Wortlaut Ihrer Einwilligung). In meiner Not, die durch Ihre unsägliche Ignoranz entstanden ist, habe ich zudem bereits im Dezember 2023 mitgeteilt, dass ich beabsichtige, Ihre Vorgaben aus dem Gedankensex-Buch auf das Rosenkrieg-Buch zu übertragen. Dem haben Sie nicht widersprochen, was juristisch als „konkludente Einwilligung“ zu werten ist. Ich habe mich also zu jedem Zeitpunkt korrekt verhalten!

Ich hatte Sie auch explizit gebeten, dass Sie selbst entscheiden, was unter diese Einschränkung fällt und nicht mir die Verantwortung in die Schuhe schieben, was ja schon einer regelrechten Falle gleich kommt und in mir den Verdacht erhärtet, dass Sie ein Mitarbeiter desVerfassungsschutzes sind, der versucht, mich beschäftigt zu halten, indem er erst die Einwilligung erteilt und später so tut, als hätte er eine solche Einwilligung eben nicht erteilt, was niederträchtig und hinterlistig ist, zumal Sie im Vorfeld nicht einen Versuch unternommen haben, mit mir eine Klärung herbeizuführen: Sie haben es sofort öffentlich gemacht.

Nach außen kommunizieren Sie, dass Deutschland abgerissen wird, aber in Wirklichkeit sorgen Sie dafür, dass genau das passiert, indem Sie den Erfolg von Widerstandsbüchern zerstören. Denn meine vorherigen Bücher haben durch den regionalen Erfolg überregionale Reichweite gewonnen – genau das haben Sie verhindert und ich werte das als Verrat am deutschen Volk, denn wäre Ihnen wirklich daran gelegen, den Abriss Deutschlands zu verhindern, hätten Sie mit mir GEREDET. Nun fällt ins Auge, dass Sie keine Angst davor haben, dass ich juristisch gegen Sie vorgehe oder den Behörden mitteile, dass XXXXXXXX. Dies erhärtet den Verdacht, dass Ihre XXXXX-Story die Legende eines V-Mannes ist. Genau wie auch die Straftat an Ihrer Freundin, für die Sie genauso wenig Verantwortung übernehmen wie für Ihre Straftaten an meiner Person.

Für den Fall, dass Sie kein V-Mann des Verfassungsschutzes sind, so haben Sie sich dennoch vorzuwerfen, dass Sie Frauen wiederholt Straftaten zufügen (Freiheitsberaubung, üble Nachrede etc.), es aber noch nicht einmal nötig haben, sich bei diesen Frauen zu entschuldigen oder die Frauen zu fragen, was Sie tun können, um den Schaden auszumerzen. Sie denken nur an sich und versinken in Selbstmitleid darüber, dass Sie bedingt durch Ihre Kindheitstraumata immer wieder die Kontrolle über sich selbst verlieren, sobald man nur die leiseste Kritik an Ihnen äußert. Sie sind noch nicht einmal bereit, so viel Verantwortung für Ihre Affekttaten zu übernehmen, dass Sie mit EMDR dafür sorgen, dass Ihnen solche Straftaten in Zukunft nicht mehr passieren. Das wäre das absolute Minimum an Gewissen (Scham und Gewissen sind nicht dasselbe – bei Scham geht es um den Täter, beim Gewissen um das Opfer. Wiedergutmachung würde aber auch Ihnen Ihre Schuldgefühle nehmen).

Da Sie mir nun schon zum dritten Mal eine Frist setzen, möchte ich betonen, dass gerade ich immer schon daran interessiert war, eine außergerichtliche Einigung zu finden; ich habe immer schon Gesprächsbereitschaft signalisiert. Sie alleine haben sowohl Gespräche als auch Kompromisse durch ignorantes Verhalten rigoros verweigert. Dennoch besteht mein Angebot nach wie vor, dass wir uns persönlich zusammensetzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bitte teilen Sie binnen zehn Tagen mit, ob Sie dieses mein Gesprächsangebot annehmen und sich meinen (überaus fairen) Vorschlag anhören.

Denn, dass Sie sich selbst das Recht eingestehen, sich zu verteidigen, mir Selbiges aber verwehren, ist nicht hinnehmbar!!! 

ENDE DES ABGESCHICKTEN BRIEFES - ENTWURF FÜR EINE MAIL IST UNTERHALB, DIE MAIL WURDE ABER NICHT ABGESCHICKT, WEIL: WARUM WAFFENSTILLSTAND NACH SO EINEM UNVERSCHÄMTEN BRIEF OHNE JEGLICHE REUE?

Da dein letztes Einschreiben tatsächlich zwei Wochen lang auf dem Postweg unterwegs war, teile ich dir mit, dass meine postalische Antwort (als PDF anbei) heute eingeworfen wurde und somit morgen in deinem Postfach eintreffen dürfte. Mit diesem Tag beginnt meine zehntägige Frist, in der du dich entscheiden musst, ob du weiter Krieg führen willst oder ob du zu Friedensverhandlungen bereit bist. In diesen zehn Tagen Waffenstillstand werde ich damit aufhören, täglich eine symbolische Geisel zu erschießen - in der Hoffnung, dass du in dieser Zeit ebenfalls auf weitere Attacken gegen mich verzichtest, denn die (leere?) Drohung, die sich aus deiner Formulierung "es ist kein Vorschlag, sondern eine Empfehlung" ergibt, nehme ich sehr wohl wahr.

Wer einen echten Krieg beurteilt, stellt sich unweigerlich die Frage, wer der Angreifer war. Ich sehe das so:

Du hast mir am 26. / 27. Mai 2024 mit deiner Aktion in der Telegram-Gruppe den Krieg erklärt, also Bomben auf mein Gebiet abgeworfen und schlägst jetzt mit deiner "Empfehlung" vor, dass ich ohne Vergeltungsschlag kapituliere (genau das, was du mir auch damals abverlangt hast, als Berta mir den Krieg erklärt hat). Im umgekehrten Fall hast du übrigens darauf bestanden, dass ich mich entschuldige, obwohl ich ja nicht gelogen, sondern die offensichtliche Wahrheit ausgesprochen habe. However:

Wer keine Bomben auf seinem Gebiet haben will, sollte auch selbst keine Bomben abwerfen (das Leben könnte so einfach sein). Allerdings hast du nicht erst mit dem obigen Datum angefangen, Bomben auf mein Gebiet zu werfen, sondern schon vorher und zwar:

Wenn du in der Zeit des zehntägigen Waffenstillstands damit aufhörst (die Vergangenheit kann man eh nicht ändern), höre ich damit auf, täglich symbolische 'Geiseln zu töten' in Form von:

  • Geheimnisverrat auf Youtube, in Blogbeiträgen, in persönlichen Gesprächen und auf Telegram (in meinem Kanal sind mehr als ein halbes Dutzend Leute aus dieser TG-Gruppe, wo es geschah)
  • Veröffentlichung von deinen Erwiderungen
  • Teilen oder Weiterleiten von bis dato 'getöteten Geiseln' (Löschen kommt nicht infrage, da der mir entstandene - auch materielle - Schaden ja fortbesteht)
  • Maßnahmen, die ich aus strategischen Gründen nicht mitteile, solange der Kriegszustand besteht - das verrät man dem Kriegsgegner nicht (wie beim Schach)

Bitte teile mir mit, ob du diesem Waffenstillstand zustimmst. Das gibt mir auch ein wenig Luft, mir darüber klar zu werden, ob du dich wegen einem Seelenplan youtu.be/9wd6ccWYGio so merkwürdig verhältst (in dem Fall musste es so sein, weil es einem höheren Zweck dient) oder ob deine Zustimmung vom 9.11.23 (die allein mir jegliche Verantwortung zuschiebt) die Falle eines VS-Mannes war youtu.be/sSEvn3JeMlM . Davon hängst es letztlich ab, wie ich nach Fristablauf weiter vorgehe, falls du zu Friedensverhandlungen nicht bereit sein solltest. Es ist mir übrigens nicht daran gelegen, dich zu demütigen. Ich suche einfach nur irgendeine Lösung, die BEIDEN gerecht wird.

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