Obwohl ich den Stromvertrag beim Hausverkauf gekündigt habe, buchte Eprimo monatelang den Strom ab. Dann wurde mir ein Inkassobüro auf den Hals gehetzt, noch bevor ich Schlussrechnungen bekam. Immerhin wurde das zurückgenommen, weil die Rechnungen an die falsche Adresse geschickt wurden. Als mir die Schlussrechnungen dann doch zukamen, war das Kündigungsdatum falsch. Ich schrieb daher an Eprimo und drehte mich dann wochenlang mit der Bearbeiterin im Kreis - meine Texte sind kursiv - die von Eprimo nicht:
„Sehr
geehrte Damen und Herren, den
Schlussrechnungen für die Kundennummern: 45084876/45084944
(Gas/Strom), die mir per Post übersandt wurden, widerspreche ich, da
hier ein Kündigungsdatum vom 4.8.2025 vorausgesetzt wird.
Tatsächlich wurde das Haus bereits am 8.5.2025 übergeben. Die
Zählerstände wurden ihnen (in den Kündigungen vom 15.5.25) auf dem
Postweg mitgeteilt. Sie wurden aber bei den Schlussabrechnungen nicht
berücksichtigt. Ich werde diese also nicht begleichen, bis mir eine
korrekte Abrechnung vorliegt, um die ich hiermit bitte. Wenn die
Käuferin ihren Strom verspätet anmeldet, so ist dies nicht mein
Verschulden - was zählt sind meine beigefügten Kündigungen bzw.
die jeweiligen Zählerstände. Mit freundlichen Grüßen Nicola
Steiner
EPRIMO-ANTWORT: Sie
baten erneut um Stellungnahme zu Ihren Schlussrechnungen.
Aufgrund
der Systemumstellung im Juni 2025 aufgrund des Lieferantenwechsels 24
ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich. Aus diesem
Grund wurden Ihre Verträge erst zum 04.08.2025 beendet.
Die
von Ihnen mitgeteilten Zählerstände beim Auszug wurden in den
Schlussrechnungen zum 04.08.2025 erfasst. Dies können Sie auf Seite
2 der Rechnungen nachlesen. Somit sind Ihnen durch die verspätete
Abmeldung keine Extrakosten entstanden.
Die
Schlussrechnungen sind somit korrekt erstellt worden und müssen
beglichen werden. Die Nachzahlungen sind bis zum 20.02.2026
gestundet. Bitte achten Sie darauf, dass die Forderungen fristgerecht
bei uns eingehen, um unnötige Mahnungen zu vermeiden.
Gerne
haben wir Sie informiert, Nicola Steiner. Und falls Sie Fragen haben
– wir sind für Sie da!
DARAUF ICH: Sehr geehrte Frau X, von einer rückwirkenden Abwicklung
kann keine Rede sein. Die Verträge wurden von mir nachweislich IM
MAI 2025 schriftlich
gekündigt - also VOR Ihrer Systemumstellung im Juni. Es
hat keine verspätete Abmeldung gegeben,
somit bestehe ich darauf, dass die Schlussrechnungen auf das REALE
Kündigungsdatum angepasst werden. Vorher werde ich keine Zahlungen
leisten, da der Fehler nicht bei mir, sondern bei Eprimo lag. Ob mir
durch den Fehler von Eprimo Extrakosten entstanden sind oder nicht,
kann ich erst ermitteln, wenn mir eine KORREKTE Rechnung vorliegt.
Dass die Kündigungen am 15.5.2025 auf den Postweg gebracht wurden,
kann ich (notfalls vor Gericht) unter Beweis stellen. Wenn diese in
Ihrem Hause nicht weitergeleitet werden, so ändert dies nichts an
Ihrer Verpflichtung korrekte Abrechnungen zu erstellen. MfG
Eprimo: Guten
Tag Nicola Steiner, vielen Dank für Ihre Nachrichten vom
02.02.2026.
Wir
haben Ihren Sachverhalt noch einmal geprüft und teilen Ihnen mit,
dass Sie mit Ihren Angaben zu den Grundpreisen recht haben. Dies
bitten wir vielmals zu entschuldigen.
Bedauerlicherweise können wir
Ihrem Kündigungsschreiben kein genaues Verkaufsdatum entnehmen.
Bitte teilen Sie uns das Verkaufsdatum mit. Nach Erhalt werden wir
Ihre Schluss-rechnungen unverzüglich korrigieren.
Aus
systemtechnischen Gründen und aufgrund der Abmeldefristen ist es zum
Beendigungsdatum Ihrer Verträge nicht möglich, das Kündigungsdatum
zu verschieben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis! Gerne haben
wir Sie informiert. Und falls Sie Fragen haben – wir sind für Sie
da! Mit freundlichen Grüßen Ihre eprimo GmbH
Beschwerdemanagement
MEINE
ANTWORT: Sehr geehrte Frau X, erst einmal danke für Ihre
Entschuldigung, die ich natürlich gerne annehme. Vorab die
Beantwortung Ihrer Frage. Das Verkaufsdatum war der 20.2.2025, der
Übergabezeitpunkt der 8.5.2025.
Allerdings
möchte ich noch einmal richtig stellen, dass kein Datum verschoben
werden soll. Sie müssen einfach das TATSÄCHLICHE Datum der
Kündigung zugrunde legen, und das ist und bleibt der 15.5.2025. Da
ich die Kündigungen (unter Gegenwart von Zeugen) an genau diesem Tag
eingeworfen habe, kann ich es mir nur so erklären, dass die
Kündigungsschreiben in Ihren Haus nicht ordnungsgemäß oder gar
nicht weitergeleitet wurden. Aber das ist nicht mein Verschulden, und
jeder Richter würde mir recht geben, denn im Falle eines
Eigentümerwechsels sind keine Fristen abzuwarten, der Wechsel auf
den neuen Eigentümer erfolgt unmittelbar. Mit freundlichen Grüßen
Nicola Steiner
EPRIMO: Guten
Tag Nicola Steiner, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.02.2026.
Neue Informationen zu Ihren Schlussrechnungen.
Zunächst
möchten wir uns für die Mitteilung des Kündigungsdatums bedanken.
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Schlussrechnungen soeben
korrigiert haben. Diese erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post
an Ihre neue Wohnadresse.
Noch einmal zu Ihrem
Kündigungsdatum: Sie wünschen, dass wir dieses auf der
Kündigungsbestätigung zurückdatieren. Dies ist, wie Ihnen bereits
mehrfach mitgeteilt, aus systembedingten Gründen nicht möglich.
Daher bleibt das Kündigungsdatum vom 04.08.2025 bestehen. Vielen
Dank für Ihr Verständnis!
ICH: Sehr
geehrte Frau X,
wir
drehen uns im Kreis. Ich schreibe immer und immer wieder dasselbe,
und Sie ignorieren es oder verleugnen es, was schon an Gaslighting
grenzt. Trotzdem noch mal
NEIN,
ICH HABE SIE NICHTGEBETEN, MEINE KÜNDIGUNG ZURÜCKDATIEREN - ES GIBT
KEINE KÜNDIGUNG VOM 4.8.25
- wie auch immer Sie an dieses Datum kommen. Ich habe auch keine
Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten. Aber selbst wenn es diese
gäbe, können Sie ja nicht nach Lust und Laune irgendein beliebiges
Datum eintragen. Sie müssen schon das REALE Datum der Kündigung
nehmen und das ist und bleibt der 15.5.2025.
Sollte
dies nicht erfolgen, werde ich Ihre Kündigung anfechten, und da
interessieren mich Ihre systembedingten Probleme nicht. Wir können
uns doch nicht von Systemen und KIs beherrschen lassen, die nicht in
der Lage sind, eine Kündigung auf Papier zu erfassen. Somit fordere
ich Sie zum wiederholten Male auf, mir eine Abschlussrechnung zu
erstellen, die rechtsmäßig ist - ein fiktives Kündigungsdatum ist
aber nicht rechtsmäßig.
Vielleicht
wären Sie so lieb und würden mir erklären, wie Sie ausgerechnet
auf den 4.8. kommen?
Es ist und bleibt mir ein Rätsel, denn von meiner Seite KANN da gar
nichts vorliegen. Sollte diese Sache vor Gericht gehen, läge die
diesbezügliche Beweislast bei Ihnen, aber vielleicht finden wir doch
noch einen Weg, indem Sie statt sich blind auf Ihre KI zu verlassen,
einfach mal auf die Papierversion wechseln, und sich meine Kündigung
vom 15.5. mit eigenen Augen anschauen. Mit freundlichen Grüßen
EPRIMO:
Ihr Kündigungsdatum Kundennummer: 45084876/45084944 (Gas/Strom)
Guten
Tag Nicola Steiner, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.02.2026.
Sie baten erneut um Änderung des Kündigungsdatum. Aufgrund der
verspäteten Umzugsbearbeitung, und da wir uns als Lieferant an
gesetzliche Abmeldefristen halten müssen, wurde Ihr Auszug zum
04.08.2025 erfasst. Gerne schicken wir Ihnen Ihre
Kündigungsbestätigungen noch einmal per Post zu. Sie erhalten diese
in den nächsten Tagen.
Eine
manuelle Änderung des Kündigungsdatums auf den 15.05.2025 ist nicht
möglich. Aus diesem Grund bleibt für beide Verträge das
Auszugsdatum zum 04.08.2025 bestehen. Vielen Dank für Ihr
Verständnis!
Sie
wurden nun umfangreich zu diesem Thema informiert. Eine weitere
Stellungnahme seitens der eprimo GmbH findet nicht mehr statt. Gerne
haben wir Sie informiert, Nicola Steiner. Und falls Sie Fragen haben
– wir sind für Sie da!
Mit
freundlichen Grüßen Ihre eprimo GmbH Beschwerdemanagement
ICH:
Frau X, wie kommen Sie darauf, dass ich erst am 4.8.2025
ausgezogen wäre? Das trifft nachweislich NACHWEISLICH nicht zu.
Das
Auszugsdatum war der 8.5.2025,
die Kündigung erfolgte am 15.5. (EINWURFDATUM).
Sie
verweisen auf die Rechtslage, aber offensichtlich kennen Sie diese
nicht:
Beim
Hausverkauf habe ich ein Sonderkündigungsrecht - der Vertrag geht
unmittelbar auf den neuen Eigentümer über. Aber selbst wenn dem
nicht so wäre, beträgt gemäß Par. 20 Abs. 1 StromGVV die
gesetzliche Kündigungsfrist 14 Tage, so dass wir im allerschlimmsten
Fall beim 30.5.2025 ankommen, wenn wir den Posteingang realistisch
mit einen Tag auf dem Postweg annehmen.
Auf
den 4.8. kommen wir aber in keinem Fall!!!
Doch
das reguläre Kündigungsrecht ist beim Hausverkauf ja gar nicht
anzuwenden - außer im Klagefall hilfsweise. Bei mir gilt § 36 EnWG.
Demnach gilt: Meldet der Käufer nach Übergang den Stromvertrag
NICHT an, geht er AUTOMATISCH in die Grundversorgung. Eine
verspätete Anmeldung durch den
Käufer ist
IN KEINEM FALL dem Verkäufer anzulasten.
Ich
hatte Sie gestern gebeten, mir mitzuteilen, wie Sie darauf kommen,
dass der 4.8. der Stichtag ist. Diese meine Frage haben Sie nicht
beantwortet.
Deswegen erbitte ich erneut um eine zeitnahe
diesbezügliche Auskunft!!!
Sollten
Sie diese Auskunft nicht erteilen wollen bzw. keinen Nachweis von was
auch immer liefern, muss ich davon ausgehen, dass es sich um
vorsätzlichen Betrug handelt. Als gelernte Redakteurin und
Diplom-Medienwirtin sehe ich mich aus Verbraucherschutzgründen
gezwungen, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn
es nicht hinzunehmen, dass Eprimo willkürliche Kündigungs- oder
Auszugsdaten aus der Luft greift, die jeden Bezug zur Realität
missen lassen. Ich wüsste auch von keiner gesetzlichen Regelung, die
besagt, dass Stromversorger Kündigungen ignorieren dürfen, weil ihr
System umgestellt wurde.
Mit
freundlichen Grüßen Nicola Steiner