So große Pokale hat Larissa bisher noch nicht mal für erste Plätze bekommen (Beschriftung kann man unten besser lesen) |
Bild ist vom letzten Turnier der Saison '18 |
Es war ein toller Abend in den gemütlichen Räumen der Rippers Farm. Der Vorstand der Westernreiter Rheinland hat keine Mühe gescheut: Lecker Essen, Live-Musik und die geniale Idee die Highpointfete mit der Jahreshauptversammlung zusammen zu legen.
Die war fast spannender als die Party im Anschluss, denn es wurde heiß diskutiert. Aber fangen wir am Besten von vorne an: Beim Regelbuchausschuss im November, wo auch die Rheinlandchampions und Vize-Rheinlandchampions eingeladen wurden. (Rheinlandchampion wird der, der beim letzten Turnier der Saison die Nase vorn hatte: Blogbeitrag zum Rheinlandchampionat / zu den Voraussetzungen: HIER)
Für den Regelbuchausschuss hatte Larissa auch einige Vorschläge formuliert, z.B. dass die Superhorse sonntags stattfindet (genehmigt), dass es in der Westernriding Abzug für einfache Wechsel gibt (genehmigt) und dass die Punktewertung so gezählt wird, wie wir es bei der EWU kennen - also ohne das "minus 1, geteilt durch 2" (abgelehnt). Genehmigt ist vielleicht auch das falsche Wort, weil es wurde erst diskutiert (ich durfte netterweise Larissa vertreten) und dann abgestimmt. Und wie das in Demokratien so ist: Man kann nicht alles haben.
Was Larissa und ich nicht ganz so toll finden, ist, dass man auch in einzelnen Disziplinen absteigen kann (wir kennen halt EWU und da braucht man eine gewisse Punktzahl um aufzusteigen oder den Klassenerhalt insgesamt zu sichern). Punkte kriegt man beim WRR nur, wenn es mindestens vier Starter sind und die waren es die ganze Saison nicht (die ersten beiden Turniere hatte Larissa gefehlt). Die einzige Chance war dann das Rheinlandchampionat und da hatte Larissa sich verritten: Nullscore und schwupps, abgestiegen in die LK 2 - so schnell kann es gehen. Aber Regelbuch ist Regelbuch und davon geht die Welt nicht unter.
Aber auch wenn man nicht immer seinen Willen bekommen kann in demokratischen Institutionen, die ja jeder Verein darstellt, fand ich es gut, gehört zu werden. Am Ende entscheidet dennoch die Mehrheit. Das muss aber nicht heißen, dass es ohne Lösung ausgeht, denn in der Saison 2019 wird es das 'weniger-als-vier-Starter' wohl nicht mehr geben. In der Ranchriding und Westernriding sind die LKs ja zusammen gelegt, das soll es für andere Disziplinen nicht geben, aber so wenige Starter wie dieses Jahr im Trail wohl auch nicht mehr. In Punto steigende Starterzahlen auch im Trail ist man guter Dinge, so dass das wohl nicht nochmal so unglücklich laufen wird ... an das "minus-1-geteilt-durch-2" werden wir uns wohl auch noch gewöhnen.
Ich habe mich als Nicht-Mitglied also im Regelbuchausschuss bemüht, Larissas Standpunkt darzulegen, aber bei einem Thema musste ich komplett passen, weil ich keine Ahnung hatte, wie Larissa das sieht: Ab wann dürfen Jungpferde beim WRR starten? Die bisherige Regelung war: ab vier Jahren geritten. Bei Bodenarbeitsprüfungen wie Showmanship oder Trail in Hand sind auch jüngere Pferde willkommen. Denn das ist eine gute Gelegenheit stressfrei Turnierluft zu schnuppern, ohne dass Druck entsteht - quasi als Ausflug im Pferdekindergarten.
Unterhalb d. Buchwerbung werden die Ausnahmen vom.
Recht am eigenen Bild erklärt (aus Kulanz habe ich trotzdem
Gesichter unkenntlich gemacht) |
Wegen des Lichts: Zuhause abgeknipst |
Jetzt hätte man ja sagen können: Beschlossen ist beschlossen, aber nicht beim WRR. Auf der Jahreshauptversammlung kam das Thema erneut auf den Tisch, wurde eingehend diskutiert. Dann kam es zur Abstimmung und die Mehrheit der Mitglieder haben die Entscheidung des Regelbuchausschusses gecancelt. Ganz unsere Meinung und weil Larissa sich nicht getraut hat, das zu sagen, habe ich mal wieder den Rand aufgerissen. In the name of daughter, denn wir waren auch dagegen, obwohl auch Larissa das erste Mal auf Queenie saß, als die zweieinhalb war.
Queenie heute: Rotznase wie eh und je, aber sie hat Pony Cisco neulich das Leben gerettet: 12oaks-ranch.de/blog/ |
1. Alfonso Aguilar: Alles, was ich wissen muss, lernte ich im Kindergarten
2. Wann einreiten: Wissenschaftliche Studien - wann ist ein Pferd erwachsen
ALLE NEUERUNGEN IN DER SAISON 2019 - HIER KLICKEN
Das Bild von Queenie ist das Titelbild von meinem neuen Buch "Die Pferde-Mafia" - ein Enthüllungsroman, der bei books-on-demand erschienen ist. Leseproben gibt es auch bei Amazone, aber wer mir einen Gefallen tun möchte, kauft bei Books-on-demand, weil ich da etwas mehr verdiene ...
Wegen einer Irritation bzgl. der integrierten Bilder, habe ich die Gesichter unkenntlich gemacht, obwohl ich das wegen der gesetzlichen Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild nicht muss. Daran ändert auch die DSGVO nichts, denn diese Bilder werden ja nicht von mir verkauft.
Ich gebe mir große Mühe mit diesem Blog und er ist auch kostenlose Werbung für den WRR. Da alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und ich freiwillig zunächst mindestens ein Mitglied des Vorstandes diesen Blog gegenlesen lasse, bitte ich im Falle einer Irritation oder eines persönlichen Wunsches mich höflich per E-Mail (nicola-steiner@t-online.de) zu kontaktieren, um im Einzelfall eine KULANZ-Lösung zu finden. Alle Bilder VORAB absegnen zu lassen, wäre ein erheblicher Mehraufwand für mich, so dass dies eine Lösung ist, die diesen Aufwand reduziert.
Anbei Links als Beleg dafür, dass erkennbare Personen unter bestimmten Voraussetzungen abgebildet werden dürfen, auch wenn diese vorher keine Einwilligung erteilt haben (Zitat: "Eine Verbreitung von Bildnissen ist gemäß § 23 Abs. 1 KUG auch ohne Einwilligung zulässig, falls eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Es handelt sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
- Auf dem Bild ist die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstiger Örtlichkeit vorhanden.
- Es wird ein Bildnis von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen angefertigt, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben." zitiert nach:
- https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotos-und-videos-ohne-einwilligung-veroeffentlichen/
: Im zweiten Link steht Folgendes - dies entspricht übrigens auch dem, was ich bei meinem Studium und in meiner Redateursausbildung gelernt habe (meine VITA):
: Im zweiten Link steht Folgendes - dies entspricht übrigens auch dem, was ich bei meinem Studium und in meiner Redateursausbildung gelernt habe (meine VITA):
"Bilder von Versammlungen
Die freie Darstellung von Versammlungen gilt für alle Ansammlungen von Menschen, solange sie den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun. Umfasst sind demnach nicht nur Demonstrationen, sondern z.B. auch Kongresse oder Vereinsveranstaltungen."
Die DSGVO ändert an diesen Regelungen nichts, das KUG findet weiterhin Anwendung, wie aktuelle Gerichtsurteile bestätigen.
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