Sonntag, 27. Januar 2019

Highpointchampions: Larissa erhält 2 Pokale & Diskussion um Jungpferde im Turniersport

So große Pokale hat Larissa bisher noch nicht mal für erste Plätze bekommen (Beschriftung kann man unten besser lesen)

Bild ist vom letzten Turnier der Saison '18
Das erste Jahr bei den Erwachsenen liegt hinter Larissa und kann sich sehen lassen. Sie wurde gestern  Vize-Highpointchampion mit Queenie in der Disziplin Westernhorsemanship (LK 2). Zwei weitere zweite Plätze erhielt sie mit Lucky in der LK 1 und zwar Ranchriding und Westernriding und noch ein dritter Platz in der Reining. (Highpointchampion wird, wer im Laufe der Saison die meisten Punkte gesammelt hat. Mehr Infos: HIER).

Es war ein toller Abend in den gemütlichen Räumen der Rippers Farm. Der Vorstand der Westernreiter Rheinland hat keine Mühe gescheut: Lecker Essen, Live-Musik und die geniale Idee die Highpointfete mit der Jahreshauptversammlung zusammen zu legen.
Die war fast spannender als die Party im Anschluss, denn es wurde heiß diskutiert. Aber fangen wir am Besten von vorne an: Beim Regelbuchausschuss im November, wo auch die Rheinlandchampions und Vize-Rheinlandchampions eingeladen wurden. (Rheinlandchampion wird der, der beim letzten Turnier der Saison die Nase vorn hatte: Blogbeitrag zum Rheinlandchampionat / zu den Voraussetzungen: HIER)




Für den Regelbuchausschuss hatte Larissa auch einige Vorschläge formuliert, z.B. dass die Superhorse sonntags stattfindet (genehmigt), dass es in der Westernriding Abzug für einfache Wechsel gibt (genehmigt) und dass die Punktewertung so gezählt wird, wie wir es bei der EWU kennen - also ohne das "minus 1, geteilt durch 2" (abgelehnt). Genehmigt ist vielleicht auch das falsche Wort, weil es wurde erst diskutiert (ich durfte netterweise Larissa vertreten) und dann abgestimmt. Und wie das in Demokratien so ist: Man kann nicht alles haben.
Was Larissa und ich nicht ganz so toll finden, ist, dass man auch in einzelnen Disziplinen absteigen kann (wir kennen halt EWU und da braucht man eine gewisse Punktzahl um aufzusteigen oder den Klassenerhalt insgesamt zu sichern). Punkte kriegt man beim WRR nur, wenn es mindestens vier Starter sind und die waren es die ganze Saison nicht (die ersten beiden Turniere hatte Larissa gefehlt). Die einzige Chance war dann das Rheinlandchampionat und da hatte Larissa sich verritten: Nullscore und schwupps, abgestiegen in die LK 2 - so schnell kann es gehen. Aber Regelbuch ist Regelbuch und davon geht die Welt nicht unter.

Aber auch wenn man nicht immer seinen Willen bekommen kann in demokratischen Institutionen, die ja jeder Verein darstellt, fand ich es gut, gehört zu werden. Am Ende entscheidet dennoch die Mehrheit. Das muss aber nicht heißen, dass es ohne Lösung ausgeht, denn in der Saison 2019 wird es das 'weniger-als-vier-Starter' wohl nicht mehr geben. In der Ranchriding und Westernriding sind die LKs ja zusammen gelegt, das soll es für andere Disziplinen nicht geben, aber so wenige Starter wie dieses Jahr im Trail wohl auch nicht mehr. In Punto steigende Starterzahlen auch im Trail ist man guter Dinge, so dass das wohl nicht nochmal so unglücklich laufen wird ... an das "minus-1-geteilt-durch-2" werden wir uns wohl auch noch gewöhnen.
Ich habe mich als Nicht-Mitglied also im Regelbuchausschuss bemüht, Larissas Standpunkt darzulegen, aber bei einem Thema musste ich komplett passen, weil ich keine Ahnung hatte, wie Larissa das sieht: Ab wann dürfen Jungpferde beim WRR starten? Die bisherige Regelung war: ab vier Jahren geritten. Bei Bodenarbeitsprüfungen wie Showmanship oder Trail in Hand sind auch jüngere Pferde willkommen. Denn das ist eine gute Gelegenheit stressfrei Turnierluft zu schnuppern, ohne dass Druck entsteht - quasi als Ausflug im Pferdekindergarten.

Unterhalb d. Buchwerbung werden die Ausnahmen vom.
 Recht am eigenen Bild erklärt (aus Kulanz habe ich trotzdem
Gesichter unkenntlich gemacht)
Bei der EWU dürfen alle Pferde erst ab vier aufs Turniere (ob am Boden und im Sattel) und dieser Regelungen haben sich alle anderen Westernverbände angeschlossen (wobei ich davon ausgehe, dass in den Rasseverbänden auch weiterhin Jährlinge an der Hand vorgestellt werden dürfen: Ist ja so gesehen eine Zuchtschau). Aber die umstrittenen Futuritys gibt es nicht mehr in Deutschland. Nun machte ein Mitglied im Regelbuchausschuss den Vorschlag, dass man den Reitern deswegen jetzt beim WRR die Chance gibt, ihre Pferde ab dreijährig auch unterm Sattel zu starten, um ihnen einen schonenden Start ins Turnierleben zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Reiter mit den Dreijährigen nach Holland oder Belgien 'auswandern'.

Wegen des Lichts: Zuhause abgeknipst
Was im Regelbuchausschuss mit knapper Mehrheit durchgewunken wurde, sorgte bei der Jahreshauptversammlung für Diskussionen, denn eigentlich ist es ja schön, dass deutschlandweit alle Westernreitervereine beschließen, dass sicher gestellt wird, dass ein Pferd mindestens ein Jahr geritten ist, bevor es in einer einfachen Jungpferdeprüfung vorgestellt wird. Da hat Deutschland ja dann sogar Vorbildfunktion.
Jetzt hätte man ja sagen können: Beschlossen ist beschlossen, aber nicht beim WRR. Auf der Jahreshauptversammlung kam das Thema erneut auf den Tisch, wurde eingehend diskutiert. Dann kam es zur Abstimmung und die Mehrheit der Mitglieder haben die Entscheidung des Regelbuchausschusses gecancelt. Ganz unsere Meinung und weil Larissa sich nicht getraut hat, das zu sagen, habe ich mal wieder den Rand aufgerissen. In the name of daughter, denn wir waren auch dagegen, obwohl auch Larissa das erste Mal auf Queenie saß, als die zweieinhalb war.

Queenie heute: Rotznase wie eh und je, aber sie hat Pony
Cisco neulich das Leben gerettet: 12oaks-ranch.de/blog/
Aber eben nur aufgesessen und wieder abgestiegen für ein paar Tage in Folge. Dann acht Wochen Pause und wieder ein paar Tage ganz moderat: Aufgestiegen, ein paar Schritte gegangen und dann wieder eine achtwöchige Pause. Mit fast drei sind wir dann ins Gelände (oft als Handpferd) und zehn Minuten reiten, zwanzig Minuten führen, zehn Minuten reiten und dann war der Ausritt vorbei. Erst dreijährig hat das Training begonnen und dann würde einem Einstieg ins Turnierleben nichts im Wege stehen, wobei wir damit bis sechs gewartet haben, was vielleicht auch nicht unbedingt ein Vorteil ist, denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans bekanntlich nimmermehr. Ein paar Infos zum Thema wann ausbilden, habe ich in folgenden Blogbeiträgen zusammengetragen:

1. Alfonso Aguilar: Alles, was ich wissen muss, lernte ich im Kindergarten

2. Wann einreiten: Wissenschaftliche Studien - wann ist ein Pferd erwachsen



ALLE NEUERUNGEN IN DER SAISON 2019 - HIER KLICKEN

Das Bild von Queenie ist das Titelbild von meinem neuen Buch "Die Pferde-Mafia" - ein Enthüllungsroman, der bei books-on-demand erschienen ist. Leseproben gibt es auch bei Amazone, aber wer mir einen Gefallen tun möchte, kauft bei Books-on-demand, weil ich da etwas mehr verdiene ...



Wegen einer Irritation bzgl. der integrierten Bilder, habe ich die Gesichter unkenntlich gemacht, obwohl ich das wegen der gesetzlichen Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild nicht muss. Daran ändert auch die DSGVO nichts, denn diese Bilder werden ja nicht von mir verkauft.
Ich gebe mir große Mühe mit diesem Blog und er ist auch kostenlose Werbung für den WRR. Da alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und ich freiwillig zunächst mindestens ein Mitglied des Vorstandes diesen Blog gegenlesen lasse, bitte ich im Falle einer Irritation oder eines persönlichen Wunsches mich höflich per E-Mail (nicola-steiner@t-online.de) zu kontaktieren, um im Einzelfall eine KULANZ-Lösung zu finden. Alle Bilder VORAB absegnen zu lassen, wäre ein erheblicher Mehraufwand für mich, so dass dies eine Lösung ist, die diesen Aufwand reduziert.

Anbei Links als Beleg dafür, dass erkennbare Personen unter bestimmten Voraussetzungen abgebildet werden dürfen, auch wenn diese vorher keine Einwilligung erteilt haben (Zitat: "Eine Verbreitung von Bildnissen ist gemäß § 23 Abs. 1 KUG auch ohne Einwilligung zulässig, falls eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
  • Es handelt sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
  • Auf dem Bild ist die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstiger Örtlichkeit vorhanden.
  • Es wird ein Bildnis von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen angefertigt, an denen die Abgebildeten teilgenommen haben." zitiert nach:
- https://boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/medienrecht/allgemeines-persoenlichkeitsrecht/persoenlichkeitsrechte/3450-gesetzliche-ausnahmen-vom-recht-am-eigenen-bild

- https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotos-und-videos-ohne-einwilligung-veroeffentlichen/

: Im zweiten Link steht Folgendes - dies entspricht übrigens auch dem, was ich bei meinem Studium und in meiner Redateursausbildung gelernt habe (meine VITA):

 "Bilder von Versammlungen

Die freie Darstellung von Versammlungen gilt für alle Ansammlungen von Menschen, solange sie den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun. Umfasst sind demnach nicht nur Demonstrationen, sondern z.B. auch Kongresse oder Vereinsveranstaltungen."
Die DSGVO ändert an diesen Regelungen nichts, das KUG findet weiterhin Anwendung, wie aktuelle Gerichtsurteile bestätigen.



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