Sonntag, 9. Februar 2025

Betrug: Eprimo erfindet willkürliche Kündigungsdaten

 Obwohl ich den Stromvertrag beim Hausverkauf gekündigt habe, buchte Eprimo monatelang den Strom ab. Dann wurde mir ein Inkassobüro auf den Hals gehetzt, noch bevor ich Schlussrechnungen bekam. Immerhin wurde das zurückgenommen, weil die Rechnungen an die falsche Adresse geschickt wurden. Als mir die Schlussrechnungen dann doch zukamen, war das Kündigungsdatum falsch. Ich schrieb daher an Eprimo und drehte mich dann wochenlang mit der Bearbeiterin im Kreis - meine Texte sind kursiv - die von Eprimo nicht:

Sehr geehrte Damen und Herren, den Schlussrechnungen für die Kundennummern: 45084876/45084944 (Gas/Strom), die mir per Post übersandt wurden, widerspreche ich, da hier ein Kündigungsdatum vom 4.8.2025 vorausgesetzt wird. Tatsächlich wurde das Haus bereits am 8.5.2025 übergeben. Die Zählerstände wurden ihnen (in den Kündigungen vom 15.5.25) auf dem Postweg mitgeteilt. Sie wurden aber bei den Schlussabrechnungen nicht berücksichtigt. Ich werde diese also nicht begleichen, bis mir eine korrekte Abrechnung vorliegt, um die ich hiermit bitte. Wenn die Käuferin ihren Strom verspätet anmeldet, so ist dies nicht mein Verschulden - was zählt sind meine beigefügten Kündigungen bzw. die jeweiligen Zählerstände. Mit freundlichen Grüßen Nicola Steiner

EPRIMO-ANTWORTSie baten erneut um Stellungnahme zu Ihren Schlussrechnungen.

Aufgrund der Systemumstellung im Juni 2025 aufgrund des Lieferantenwechsels 24 ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurden Ihre Verträge erst zum 04.08.2025 beendet. Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände beim Auszug wurden in den Schlussrechnungen zum 04.08.2025 erfasst. Dies können Sie auf Seite 2 der Rechnungen nachlesen. Somit sind Ihnen durch die verspätete Abmeldung keine Extrakosten entstanden. 

Die Schlussrechnungen sind somit korrekt erstellt worden und müssen beglichen werden. Die Nachzahlungen sind bis zum 20.02.2026 gestundet. Bitte achten Sie darauf, dass die Forderungen fristgerecht bei uns eingehen, um unnötige Mahnungen zu vermeiden. Gerne haben wir Sie informiert, Nicola Steiner. Und falls Sie Fragen haben – wir sind für Sie da!

DARAUF ICH: Sehr geehrte Frau X, von einer rückwirkenden Abwicklung kann keine Rede sein. Die Verträge wurden von mir nachweislich IM MAI 2025 schriftlich gekündigt - also VOR Ihrer Systemumstellung im Juni. Es hat keine verspätete Abmeldung gegeben, somit bestehe ich darauf, dass die Schlussrechnungen auf das REALE Kündigungsdatum angepasst werden. Vorher werde ich keine Zahlungen leisten, da der Fehler nicht bei mir, sondern bei Eprimo lag. Ob mir durch den Fehler von Eprimo Extrakosten entstanden sind oder nicht, kann ich erst ermitteln, wenn mir eine KORREKTE Rechnung vorliegt. Dass die Kündigungen am 15.5.2025 auf den Postweg gebracht wurden, kann ich (notfalls vor Gericht) unter Beweis stellen. Wenn diese in Ihrem Hause nicht weitergeleitet werden, so ändert dies nichts an Ihrer Verpflichtung korrekte Abrechnungen zu erstellen. MfG

Eprimo: Guten Tag Nicola Steiner, vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 02.02.2026.

Wir haben Ihren Sachverhalt noch einmal geprüft und teilen Ihnen mit, dass Sie mit Ihren Angaben zu den Grundpreisen recht haben. Dies bitten wir vielmals zu entschuldigen. 

Bedauerlicherweise können wir Ihrem Kündigungsschreiben kein genaues Verkaufsdatum entnehmen. Bitte teilen Sie uns das Verkaufsdatum mit. Nach Erhalt werden wir Ihre Schluss-rechnungen unverzüglich korrigieren.

Aus systemtechnischen Gründen und aufgrund der Abmeldefristen ist es zum Beendigungsdatum Ihrer Verträge nicht möglich, das Kündigungsdatum zu verschieben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis! Gerne haben wir Sie informiert. Und falls Sie Fragen haben – wir sind für Sie da! Mit freundlichen Grüßen Ihre eprimo GmbH Beschwerdemanagement

MEINE ANTWORT: Sehr geehrte Frau X, erst einmal danke für Ihre Entschuldigung, die ich natürlich gerne annehme. Vorab die Beantwortung Ihrer Frage. Das Verkaufsdatum war der 20.2.2025, der Übergabezeitpunkt der 8.5.2025.

Allerdings möchte ich noch einmal richtig stellen, dass kein Datum verschoben werden soll. Sie müssen einfach das TATSÄCHLICHE Datum der Kündigung zugrunde legen, und das ist und bleibt der 15.5.2025. Da ich die Kündigungen (unter Gegenwart von Zeugen) an genau diesem Tag eingeworfen habe, kann ich es mir nur so erklären, dass die Kündigungsschreiben in Ihren Haus nicht ordnungsgemäß oder gar nicht weitergeleitet wurden. Aber das ist nicht mein Verschulden, und jeder Richter würde mir recht geben, denn im Falle eines Eigentümerwechsels sind keine Fristen abzuwarten, der Wechsel auf den neuen Eigentümer erfolgt unmittelbar. Mit freundlichen Grüßen Nicola Steiner

EPRIMO: Guten Tag Nicola Steiner, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.02.2026. Neue Informationen zu Ihren Schlussrechnungen.

Zunächst möchten wir uns für die Mitteilung des Kündigungsdatums bedanken. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Schlussrechnungen soeben korrigiert haben. Diese erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post an Ihre neue Wohnadresse.

Noch einmal zu Ihrem Kündigungsdatum: Sie wünschen, dass wir dieses auf der Kündigungsbestätigung zurückdatieren. Dies ist, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, aus systembedingten Gründen nicht möglich. Daher bleibt das Kündigungsdatum vom 04.08.2025 bestehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

ICH: Sehr geehrte Frau X,

wir drehen uns im Kreis. Ich schreibe immer und immer wieder dasselbe, und Sie ignorieren es oder verleugnen es, was schon an Gaslighting grenzt. Trotzdem noch mal

NEIN, ICH HABE SIE NICHTGEBETEN, MEINE KÜNDIGUNG ZURÜCKDATIEREN - ES GIBT KEINE KÜNDIGUNG VOM 4.8.25 - wie auch immer Sie an dieses Datum kommen. Ich habe auch keine Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten. Aber selbst wenn es diese gäbe, können Sie ja nicht nach Lust und Laune irgendein beliebiges Datum eintragen. Sie müssen schon das REALE Datum der Kündigung nehmen und das ist und bleibt der 15.5.2025.

Sollte dies nicht erfolgen, werde ich Ihre Kündigung anfechten, und da interessieren mich Ihre systembedingten Probleme nicht. Wir können uns doch nicht von Systemen und KIs beherrschen lassen, die nicht in der Lage sind, eine Kündigung auf Papier zu erfassen. Somit fordere ich Sie zum wiederholten Male auf, mir eine Abschlussrechnung zu erstellen, die rechtsmäßig ist - ein fiktives Kündigungsdatum ist aber nicht rechtsmäßig.

Vielleicht wären Sie so lieb und würden mir erklären, wie Sie ausgerechnet auf den 4.8. kommen? Es ist und bleibt mir ein Rätsel, denn von meiner Seite KANN da gar nichts vorliegen. Sollte diese Sache vor Gericht gehen, läge die diesbezügliche Beweislast bei Ihnen, aber vielleicht finden wir doch noch einen Weg, indem Sie statt sich blind auf Ihre KI zu verlassen, einfach mal auf die Papierversion wechseln, und sich meine Kündigung vom 15.5. mit eigenen Augen anschauen. Mit freundlichen Grüßen

EPRIMO: Ihr Kündigungsdatum Kundennummer: 45084876/45084944 (Gas/Strom)

Guten Tag Nicola Steiner, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.02.2026. Sie baten erneut um Änderung des Kündigungsdatum. Aufgrund der verspäteten Umzugsbearbeitung, und da wir uns als Lieferant an gesetzliche Abmeldefristen halten müssen, wurde Ihr Auszug zum 04.08.2025 erfasst. Gerne schicken wir Ihnen Ihre Kündigungsbestätigungen noch einmal per Post zu. Sie erhalten diese in den nächsten Tagen.

Eine manuelle Änderung des Kündigungsdatums auf den 15.05.2025 ist nicht möglich. Aus diesem Grund bleibt für beide Verträge das Auszugsdatum zum 04.08.2025 bestehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sie wurden nun umfangreich zu diesem Thema informiert. Eine weitere Stellungnahme seitens der eprimo GmbH findet nicht mehr statt. Gerne haben wir Sie informiert, Nicola Steiner. Und falls Sie Fragen haben – wir sind für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen Ihre eprimo GmbH Beschwerdemanagement

ICH: Frau X, wie kommen Sie darauf, dass ich erst am 4.8.2025 ausgezogen wäre? Das trifft nachweislich NACHWEISLICH nicht zu.

Das Auszugsdatum war der 8.5.2025, die Kündigung erfolgte am 15.5. (EINWURFDATUM).

Sie verweisen auf die Rechtslage, aber offensichtlich kennen Sie diese nicht:

Beim Hausverkauf habe ich ein Sonderkündigungsrecht - der Vertrag geht unmittelbar auf den neuen Eigentümer über. Aber selbst wenn dem nicht so wäre, beträgt gemäß Par. 20 Abs. 1 StromGVV die gesetzliche Kündigungsfrist 14 Tage, so dass wir im allerschlimmsten Fall beim 30.5.2025 ankommen, wenn wir den Posteingang realistisch mit einen Tag auf dem Postweg annehmen. 

Auf den 4.8. kommen wir aber in keinem Fall!!!

Doch das reguläre Kündigungsrecht ist beim Hausverkauf ja gar nicht anzuwenden - außer im Klagefall hilfsweise. Bei mir gilt § 36 EnWG. Demnach gilt: Meldet der Käufer nach Übergang den Stromvertrag NICHT an, geht er AUTOMATISCH in die Grundversorgung. Eine verspätete Anmeldung durch den Käufer ist IN KEINEM FALL dem Verkäufer anzulasten.

Ich hatte Sie gestern gebeten, mir mitzuteilen, wie Sie darauf kommen, dass der 4.8. der Stichtag ist. Diese meine Frage haben Sie nicht beantwortet. Deswegen erbitte ich erneut um eine zeitnahe diesbezügliche Auskunft!!!

Sollten Sie diese Auskunft nicht erteilen wollen bzw. keinen Nachweis von was auch immer liefern, muss ich davon ausgehen, dass es sich um vorsätzlichen Betrug handelt. Als gelernte Redakteurin und Diplom-Medienwirtin sehe ich mich aus Verbraucherschutzgründen gezwungen, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn es nicht hinzunehmen, dass Eprimo willkürliche Kündigungs- oder Auszugsdaten aus der Luft greift, die jeden Bezug zur Realität missen lassen. Ich wüsste auch von keiner gesetzlichen Regelung, die besagt, dass Stromversorger Kündigungen ignorieren dürfen, weil ihr System umgestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen Nicola Steiner







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