Sonntag, 19. Juli 2020

GEZ-Ausbeutung: Ich wehre mich gegen Rundfunkgebühr

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Rezensionen zur Lügen- & Lückenpresse

Ich muss unerwartet GEZ-Gebühren zahlen, zur Erklärung ein kleines Vorab, bevor ich euch erzähle, warum ich mich vor Gericht dagegen wehren will:

Seit Jahren prozessiere ich gegen das Jobcenter und jetzt endlich hat das Landessozialgericht einen Vergleich erreicht: Das Jobcenter zahlt für die Jahre 2010 bis 2013 und ich zahle für die Jahre 2014 und 2015 zurück, weil ich für diesen Zeitraum Geld (Verdienstausfall & Haushaltsführungsschaden) aus einem Unfall erhalten habe (aber erst 2020 !!!). Danach zahlt das Jobcenter (seit fünf Jahren wurden unsere Anträge nicht mehr bearbeitet) und darf unser gesetzlich geschütztes Betriebsvermögen nicht als Privatvermögen werten, was seinerzeit der vorgeschobene Grund für die Ablehnung war. 


Durch diesen Kompromiss, den ich schließen musste, um nicht weitere Jahre durch alle Instanzen mit dem Jobcenter zu prozessieren (Jobcenter hatte Berufung angedroht), bin ich jetzt also beitragspflichtig für 2014 und 2015. Wir hatten eigentlich den Beitragsservice von ARD und ZDF gebeten, erst einmal abzuwarten, wie die Prozesse mit dem Jobcenter ausgehen, denn wenn aufstockende Leistungen bewilligt werden, man ja befreit ist. Mein Anwalt hat unnötigerweise gegen die Festsetzungsbescheide geklagt und ich habe Ende Juli beim Gerichtstermins, folgendes Statement eingereicht - allerdings ging es bei dem Termin nicht um die Befreiung an sich, weswegen ich einen gleichlautenden Befreiungsantrag stellen werde - entsprechende Beifreiungsantragsvordrucke findet ihr ganz unten. Ihr könnt die Begründung aus meinem Text herauskopieren, wenn ihr möchtet:


Wer keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖR) nutzt, muss trotzdem zahlen, um der Solidargemeinschaft den Nutzen daraus zu ermöglichen - ähnlich wie beim Straßenbau. Aber man stelle sich vor, dass jeder einzelne der Solidargemeinschaft zahlt und statt einer Straße ist am Ende nur ein Schotterhaufen angeschüttet worden, der nicht befahrbar ist. Wenn es aber keinen Nutzen gibt, weil der eine (Vertrags-)Partner vertragsbrüchig ist, dann kann man doch eigentlich Nicht-Erfüllung nach § 323 BGB geltend machen, weil ja keine Leistung erbracht wurde. Wie verhält es sich also, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erfüllt? Müssen wir zahlen, selbst dann wenn die Erfüllung der gesetzlich fest gelegten Programmgrundsätze (siehe Anhang und Zitat aus BVerfG vom 22.2.1994, 60/90) schon lange nicht mehr erbracht werden? Wir bezahlen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch zu einem bestimmten Zweck, selbst wenn wir ihn selbst nicht nutzen: Nämlich um es der Bevölkerung zu ermöglichen, ohne große Mühe die wesentlichen (politischen) Informationen zu erhalten und verlassen uns auf den Wahrheitsgehalt von ARD / ZDF-Nachrichten. Aber wenn wir das gegenrecherchieren, merken wir oftmals: Wir sind verlassen, denn die Programmgrundsätze werden nicht einmal ansatzweise erfüllt. Genau das werde ich im folgenden anhand exemplarischer Beispiele belegen, die aus Platzgründen nur eine kleine Auswahl sein können.