Sonntag, 30. Mai 2021

Für die eigene Gehirnwäsche bezahlen? Never (Leseprobe)

Ich verklage die GEZ - HIER nachzulesen, u.a. zerlege ich dort die Tagesschau-FaktenERfinder - und dieser Buchausschnitt aus CORONA UND ANDERE VERBRECHEN ist Bestandteil dieser Klage:

Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Journalismus ist, etwas zu veröffentlichen, was andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.(George Orwell zugeschrieben)

Mein erstes Buch in Zweitauflage - auch hier geht es
darum, dass das Recht mit Füssen getreten wird
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der verantwortlich für die umstrittenen Lieder (Umweltsau etc.) ist, sollte durch die Rundfunkgebühren ebenfalls unabhängig sein und hat gesetzliche Verpflichtungen, die aber geflissentlich ignoriert werden. Zwar gibt es (selten) den einen oder anderen kritischen Corona-Bericht auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk1, aber meist nur im Nischenprogramm und viel häufiger scheint Regierungsnähe angeordnet zu sein. Denn wie im Vorwort geschrieben, gilt als wahr, was von offizieller Stelle bestätigt wurde und wird dann nicht weiter hinterfragt. Die Redakteure scheinen gar nicht auf die Idee zu kommen, dass etwas an der offiziellen Darstellung nicht stimmen könnte. Das ist dem Bericht eines Nachrichtensprechers und Redakteurs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der unter einem Pseudonym schreibt, zu entnehmen2. Er berichtet, dass sich die (öffentlich-rechtlichen) Journalisten auf die Berichterstattung der anderen Medien verlassen und das sind die etablierten Medien - also die Medien, die den Konzernen gehören. Wo es noch mehr oder weniger legitim sein mag, dass eine Washington Post, die Jeff Bezos aufgekauft hat, nichts Negatives zu Amazon schreibt und dort 20 Leute auf Donald Trump zwecks Diffamierung ansetzt, weil der den Konzern-Sumpf trockenlegen will, kann das beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ganz und gar nicht angehen. Von Gesetzes wegen müssten ARD und ZDF frei, umfassend und ausgewogen berichten. Dazu gibt es diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts3. Geboten sind: Staatsferne (die Presse soll den Staat kritisch hinterfragen), inhaltlich umfassendes Programmangebot (Minderheiten müssen zu Wort kommen), ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt und eine sogenannte Bestandsgarantie (der Staat sorgt für die finanzielle Ausstattung – und zwar ohne Bedingungen). Eine Einflussnahme von (Lobby-)gruppen muss verhindert werden. Ethisch haben sich die Medien in Bezug auf die Medizinberichterstattung verpflichtet, weder Ängste auszulösen noch übersteigerte Hoffnungen zu machen. In der Corona-Berichterstattung muss eher von einer beunruhigenden Nähe zum Staat gesprochen werden und wenn Minderheiten zu Wort kommen, dann in diffamierender Art und Weise, was ich am Beispiel einer Monitor-Sendung des WDR, einer Sendung der Aktuellen Stunde (ebenfalls WDR) und einer Ausgabe der Münchner Runde im BR exemplarisch analysiere.

Der Monitor-Hexenprozess gegen Michael Ballweg