Eine Klage darf erst erhoben werden, wenn der Beklagte zuvor abgemahnt wurde. Tatsächlich ist es so, dass wir uns gegenseitig des Rufmords beschuldigen: SEIN STATEMENT. So bezeichnet der Patriot DIESEN BLOGBEITRAG ebenfalls als Rufmord, obwohl darin gar keine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde bzw. er selbst zugibt, dass er seiner Freundin etwas Schlimmes angetan hat - so schlimm, dass er von sich selbst sagt, dass er es LAUT SCREENSHOTS nicht verdient hat, glücklich zu sein.
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| Rosenkrieg um Rosenkriegbuch |
Zu 1: Auf Ihrer Seite corona-chronik.de fehlt das Impressum. Da es sich um redaktionelle Inhalte handelt, und ich einen sehr ähnlichen Zeitstrahl besaß, der durch Sie zerstört wurde, handelt es sich um einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß. Laut BGH (Urteil vom 20.7.2006 / Az. I ZR 228/03) handelt es sich somit um unlauteren Wettbewerb im Sinne des § 3 UWG. Das OLG Celle hat den Streitwert (bei einem ähnlichen Fall) auf 3.000 Euro festgelegt, so dass ich (inkl. zu 2) gegen Zahlung von 9.000 € auf eine Klage verzichte.
Zu 2: Mit der zweimaligen Löschung des Zeitstrahls ohne jegliche vorherige Abmahnung, die mir die Chance gegeben hätte, meine redaktionellen Inhalte bzw. mein geistiges Eigentum zu sichern, und der jeweilige Arbeitsaufwand, der entstanden ist, weil ich die von Ihnen gelöschte Timeline ja nicht nur hochladen, sondern auch an eine neue Domain anpassen musste, weil Sie meine vorige blockierten, ist mir ein Arbeitsaufwand von etwa 100 Stunden entstanden, den ich mit 2000 Euro berechne. Durch Ihren Löschterror hat der Zeitstrahl zudem an Reichweite verloren und mein Leumund als Buchautorin Schaden genommen, so dass ich diesen Schaden auf weitere 4.000 Euro beziffere, die sich sowohl auf entgangene Verkaufseinnahmen als auch auf Timeline-Spenden beziehen.
Zu 3: Bereits im Juni 2024 wurden Sie von mir fristgerecht wegen Rufmord und übler Nachrede abgemahnt (Klageschrift). Sie haben bis heute weder die üble Nachrede in Hinblick auf das mir unterstellte Stalking noch den Rufmord, ich hätte das Rosenkriegbuch ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, widerrufen, was nachweislich falsch ist, weil Sie am 9.11.2023 unstrittig eine schriftliche Einwilligung erteilten, die lediglich eine Einschränkung dahingehend enthielt, dass Sachverhalte, die von Ihnen als „im Vertrauen erzählt“ deklariert wurden, zwar ebenfalls veröffentlicht werden dürfen, aber nur so, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Einwilligung aufrufen mit Klick:
